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Art. 40 EGStGB - Erstattungsgesetz

Bibliographie

Titel
Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
Amtliche Abkürzung
EGStGB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
450-16

In § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Erstattungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Januar 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 87, 109) werden die Worte "strafbarer Handlung" durch das Wort "Straftat" ersetzt.