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Art. 3 SächsSÜGArtG - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes
Redaktionelle Abkürzung
SächsSÜGArtG,SN
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
22-6A

Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2004 in Kraft

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 19. Februar 2004

Der Landtagspräsident
Erich Iltgen

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Georg Milbrandt

Der Staatsminister des Inneren
Horst Rasch