Art. 3 SächsSÜGArtG - In-Kraft-Treten
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes
- Redaktionelle Abkürzung
- SächsSÜGArtG,SN
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22-6A
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2004 in Kraft
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 19. Februar 2004
Der Landtagspräsident
Erich Iltgen
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Georg Milbrandt
Der Staatsminister des Inneren
Horst Rasch