Art. 39 EGStGB, Bundesbeamtengesetz
Das Bundesbeamtengesetz wird wie folgt geändert:
- 1.In § 56 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 1 werden hinter dem Wort "strafbar" die Worte "oder ordnungswidrig" und hinter dem Wort "Strafbarkeit" die Worte "oder Ordnungswidrigkeit" eingefügt.
- 2.In § 61 Abs. 4 werden die Worte "strafbare Handlungen" durch das Wort "Straftaten" ersetzt.
