Art. 35 GG, Rechts-/Amtshilfe der Behörden untereinander
(1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.
(2) Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordern, wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte. Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.
(3) 1Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen die Weisung erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen. 2Maßnahmen der Bundesregierung nach Satz 1 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, im Übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben.
Art. 35: Bisheriger Wortlaut jetzt Abs. 1, Abs. 2 u. 3 angef. durch § 1 Nr. 8 G v. 24.06.1968 I 709
Zu Artikel 35: Geändert durch G vom 28. 7. 1972 (BGBl I S. 1305).
Zitierungen dieses Dokuments
- BVerfG, 03.07.2012, 2 PBvU 1/11 - Grenzen für den Einsatz der Streitkräfte und für den Einsatz spezifisch militärischer Abwehrmittel im Inneren auf Grund des GG - Vereinbarkeit der im LuftSiG…
- BVerfG, 07.09.2010, 2 BvF 1/09 - Vereinbarkeit des § 6a S. 1, 3 und 4 des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (ZuInvG) mit Art. 114 Abs. 2, Art. 109 Abs. 1, Art.…
- BVerfG, 04.05.2010, 2 BvE 5/07 - Organstreitverfahren hinsichtlich eines Zustimmungserfordernisses des Deutschen Bundestages zum Einsatz der Bundeswehr anlässlich des G8-Gipfels in Heiligendamm -…
- BGH, 04.04.2012, I ZB 19/11 - Anwendbarkeit des in § 885 Abs. 2 bis 4 ZPO vorgesehenen Verfahrens auf sich auf dem zu räumenden Grundstück befindlichen Tiere
- BVerfG, 13.07.2011, 2 BvR 742/10 - Amtshilfe der Ausländerbehörde Hamburg wegen der Inhaftierung des abzuschiebenden Asylsuchenden aufgrund eines Ersuchens der Asylantragsbehörde in NRW
- Amtshilfe
- BVerwG, 10.08.2011, BVerwG 6 A 1.11 - Abgrenzung eines verfassungsrechtlichen Bund-Länder-Streits von einem nichtverfassungsrechtlichen Bund-Länder-Streit bzgl. der Offenlegung von Akten und Urkunden…
- BVerwG, 10.08.2011, BVerwG 6 A 2.11 - Auslegung des Begehrens auf Vorlage von Akten und Urkunden i.R. eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses als Ersuchen um Amtshilfe zum Zwecke der…
- BVerfG, 03.05.2011, 2 BvF 1/05 - Hinsichtlich der beabsichtigten Abweichung des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts von der zum Luftsicherheitsgesetz vertretenen Auffassung des ersten Senats…
- § 8 ASOG Bln, Amtshandlungen von Polizeidienstkräften anderer Länder und des Bundes in Berlin
- § 77 BbgPolG, Amtshandlungen von Polizeivollzugsbeamten anderer Länder und des Bundes sowie von Bediensteten ausländischer Staaten im Land Brandenburg
- § 11 BPolG, Verwendung zur Unterstützung eines Landes
- § 71 BremPolG, Aufgaben der Polizei Bremen
- § 81 BremPolG, Amtshandlungen von Polizeivollzugsbeamten anderer Länder und des Bundes
- § 25 FSHG, Überörtliche Hilfe
- Art. 9 GG, Vereinigungsrecht
- § 102 HSOG, Amtshandlungen von Dienstkräften der Polizei anderer Länder und von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Bundes
- § 13 LuftSiG, Entscheidung der Bundesregierung
- § 14 LuftSiG, Einsatzmaßnahmen, Anordnungsbefugnis
- § 170 LVwG, Amtshandlungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten, die nicht in einem Dienstverhältnis zum Land Schleswig-Holstein stehen
