Art. 19 EGAO
Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)
Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)
Bundesrecht
Erster Abschnitt – Änderung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzwesens
Art. 19 EGAO – Wechselsteuergesetz
Das Wechselsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 536) wird wie folgt geändert:
- 1.
In § 7 Abs. 3 Satz 2 und § 9 Abs. 1 werden jeweils die Worte "Steuerschuld (§§ 1 bis 3 des Gesetzes, § 3 Abs. 1 des Steueranpassungsgesetzes)" durch das Wort "Steuer" ersetzt.
- 2.
§ 10 erhält folgende Fassung:
"§ 10
Die Steuer wird mit ihrer Entstehung (§§ 1 bis 3) fällig."