Art. 12a GG, Dienstverpflichtung
(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
(2) 1Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. 2Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer das Wehrdienstes nicht übersteigen. 3Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muss, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.
(3) 1Wehrpflichtige, die nicht zu einem Dienst nach Absatz 1 oder 2 herangezogen sind, können im Verteidigungsfalle durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu zivilen Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden; Verpflichtungen in öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse sind nur zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben oder solcher hoheitlichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die nur in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erfüllt werden können, zulässig. 2Arbeitsverhältnisse nach Satz 1 können bei den Streitkräften, im Bereich ihrer Versorgung sowie bei der öffentlichen Verwaltung begründet werden; Verpflichtungen in Arbeitsverhältnisse im Bereiche der Versorgung der Zivilbevölkerung sind nur zulässig, um ihren lebensnotwendigen Bedarf zu decken oder ihren Schutz sicherzustellen.
(4) 1Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. 2Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.
(5) 1Für die Zeit vor dem Verteidigungsfalle können Verpflichtungen nach Absatz 3 nur nach Maßgabe des Artikels 80a Abs. 1 begründet werden. 2Zur Vorbereitung auf Dienstleistungen nach Absatz 3, für die besondere Kenntnisse oder Fertigkeiten erforderlich sind, kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen zur Pflicht gemacht werden. 3Satz 1 findet insoweit keine Anwendung.
(6) 1Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an Arbeitskräften für die in Absatz 3 Satz 2 genannten Bereiche auf freiwilliger Grundlage nicht gedeckt werden, so kann zur Sicherung dieses Bedarfs die Freiheit der Deutschen, die Ausübung eines Berufs oder den Arbeitsplatz aufzugeben, durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden. 2Vor Eintritt des Verteidigungsfalles gilt Absatz 5 Satz 1 entsprechend.
Art. 12a: Eingef. durch § 1 Nr. 5 G v. 24.06.1968 I 709
Zu Artikel 12a: Geändert durch G vom 19. 12. 2000 (BGBl I S. 1755).
Zitierungen dieses Dokuments
- BAG, 22.04.2010, 6 AZR 966/08 - Verletzung des Gleichheitssatzes bei der Neuberechnung des Vergleichsentgelts (§ 5 Abs. 2 S. 1 TVÜ-Länder) im Fall des Wehrdiensts des Sohnes
- BVerfG, 22.07.2009, 2 BvL 3/09 - Verfassungsmäßigkeit der allgemeinen Wehrpflicht gem. § 1 Abs. 1 WPflG und § 3 Abs. 1 WPflG i.V.m. § 21 Wehrpflichtgesetz (WPflG) - Zulässigkeitsvoraussetzungen eines…
- BVerwG, 23.02.2011, BVerwG 2 B 20.11 - Vereinbarkeit der § 6, § 52 Abs. 1 und § 84 Abs. 2 Laufbahnverordnung NRW (LVO NRW) mit höherrangigem Recht - Ausnahmen vom Einstellungshöchstalter bei der…
- BVerwG, 15.12.2010, BVerwG 6 C 10.09 - Grundsätzliche Vereinbarkeit von allgemeinen Studiengebühren mit dem Bundesrecht - Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers bezüglich des Ausgleichs der sich in…
- BVerwG, 17.03.2011, BVerwG 2 B 47.11 - Übernahme einer unbefristet angestellten Lehrerin in ein Beamtenverhältnis bei Überschreitung der Höchstaltersgrenze von 40 Jahren - Ausnahmen vom…
- BVerwG, 23.02.2011, BVerwG 2 B 21.11 - Vereinbarkeit der § 6, § 52 Abs. 1 und § 84 Abs. 2 Laufbahnverordnung NRW (LVO NRW) mit höherrangigem Recht - Auslegung und Handhabung des…
- BVerwG, 23.02.2011, BVerwG 2 B 22.11 - Vereinbarkeit der § 6, § 52 Abs. 1 und § 84 Abs. 2 Laufbahnverordnung NRW (LVO NRW) mit höherrangigem Recht - Auslegung und Handhabung des…
- BFH, 17.02.2010, III B 64/09 - Berücksichtigung von volljährigen Kindern bei Ableistung des gesetzlichen Grundwehrdienstes oder Zivildienstes im Familienleistungsausgleich bei der Kindergeldgewährung
- BVerwG, 23.02.2012, BVerwG 2 C 76.10 - Vereinbarkeit der Höchstaltersgrenze des vollendeten 40. Lebensjahres für Lehrer in Nordrhein-Westfalen mit Art. 33 Abs. 2 GG und RL 2000/78/EG - Rechtmäßigkeit…
- BVerwG, 01.03.2011, BVerwG 2 B 31.11 - Vereinbarkeit der §§ 6, 52 Abs. 1 sowie § 84 Abs. 2 Laufbahnverordnung NRW (LVO NRW) mit höherrangigem Recht - Auslegung und Handhabung des…
- BVerwG, 01.03.2011, BVerwG 2 B 29.11 - Vereinbarkeit der § 6, § 52 Abs. 1 und § 84 Abs. 2 Laufbahnverordnung NRW (LVO NRW) mit höherrangigem Recht - Auslegung und Handhabung des…
- BVerwG, 01.03.2011, BVerwG 2 B 30.11 - Vereinbarkeit der § 6, § 52 Abs. 1 und § 84 Abs. 2 Laufbahnverordnung NRW (LVO NRW) mit höherrangigem Recht - Auslegung und Handhabung des…
- BVerwG, 24.01.2011, BVerwG 2 B 2.11 - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Zulassung eines Rechtsmittels durch das Tatsachengericht in einem parallel gelagerten Verfahren - Vereinbarkeit…
- BVerwG, 24.01.2011, BVerwG 2 B 7.11 - Einschränkbarkeit des Leistungsgrundsatzes nach Art. 33 Abs. 2 GG durch Altersgrenzen - Ausnahmen vom Einstellungshöchstalter in das Berufsbeamtentum
- BVerwG, 04.04.2011, BVerwG 2 B 55.11 - Zulässigkeit des Lebensalters eines Bewerbers als Eignungsmerkmal i.S.d. Art. 33 GG - Möglichkeit der Einschränkung des Leistungsgrundsatzes durch Altersgrenzen
- BVerwG, 17.03.2011, BVerwG 2 B 45.11 - Verfassungsmäßigkeit einer Höchstaltersgrenze von vierzig Jahren für die Aufnahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe in Hinblick auf den Leistungsgrundsatz aus…
- BVerwG, 14.03.2011, BVerwG 2 B 44.11 - Beschwerde aufgrund der Nichtzulassung einer Revision im Hinblick auf eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe - Übernahme in das Beamtenverhältnis auf…
- BVerwG, 14.03.2011, BVerwG 2 B 42.11 - Lebensalter als Einstellungsmerkmal eines Lehrers - Verhältnismäßigkeit des normierten Höchstalters - Begriff des erheblichen dienstlichen Interesses
- BVerwG, 15.02.2011, BVerwG 2 B 16.11 - Lebensalter als Einstellungsmerkmal eines Lehrers - Verhältnismäßigkeit des normierten Höchstalters - Begriff des erheblichen dienstlichen Interesses
- BVerwG, 24.01.2011, BVerwG 2 B 5.11 - Zulässigkeit einer Ausnahme vom Einstellungshöchstalter nach § 84 Abs. 2 Nr. 2 Verordnung über die Laufbahnen der Beamten im Lande Nordrhein-Westfalen (LVO NRW)…
