Arrestverfahren
Summarisches Eilverfahren im Zivilprozess, das der Sicherung eines Anspruchs dient.
Voraussetzungen:
- 1)
- 2)
Arrestgrund: Es ist zu befürchten, dass sich der Schuldner dem Vollstreckungszugriff entzieht.
Arrestanspruch und -grund sind gemäß § 920 Abs. 2 ZPOglaubhaft zu machen.
Der dingliche Arrest des § 917 ZPO erstreckt sich auf das Vermögen des Schuldners, der persönliche Arrest des § 918 ZPO betrifft die Person des Schuldners.
BGH 16.01.2003 - I ZB 34/02 (Anwaltsgebühren im Beschwerdeverfahren auf Erlass eines Arrests)
BGH 27.02.2003 - I ZB 22/02 (Keine Rechtsbeschwerde gegen den Erlass eines Arrests)
Enders/Börstinghaus: Rechtshandbuch Einstweiliger Rechtsschutz; 2. Auflage 2010
Podolsky/Brenner: Vermögensabschöpfung im Strafverfahren. Ein Leitfaden für die Praxis; 1. Auflage 2003
Brödermann: Sicherung anwaltlicher Honorarforderungen durch Arrest; Zeitschrift für die Anwaltspraxis - ZAP 2003, 603
Bruschke: Dinglicher Arrest im Steuerrecht; Deutsches Steuerrecht - DStR 2003, 54
