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Anlage 6 BWildSchV
Verordnung über den Schutz von Wild (Bundeswildschutzverordnung - BWildSchV)
Bundesrecht

Anhangteil

Titel: Verordnung über den Schutz von Wild (Bundeswildschutzverordnung - BWildSchV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BWildSchV
Gliederungs-Nr.: 792-1-4
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 6 BWildSchV – Aufnahme- und Auslieferungsbuch

(zu § 4 Abs. 1)

Lfd. Nr.EingangstagBezeichnung der im Bestand vorhandenen oder übernommenen Sache nach Art, Zahl, ggf. Kennzeichen und ggf. Bezeichnung der zum Erwerb berechtigenden DokumenteName und genaue Anschrift des Einlieferers oder der sonstigen BezugsquelleAbgangstagName und genaue Anschrift des Empfängers oder Art des sonstigen Abganges