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Anlage 4 EigV
Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigV)
Landesrecht Brandenburg

Anhangteil

Titel: Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigV)
Normgeber: Brandenburg
Amtliche Abkürzung: EigV
Gliederungs-Nr.: 28-3
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 4 EigV

Anlage 4
(zu § 22 Absatz 1)

Formblatt 4
Bilanz

Aktivseite

A. Anlagevermögen

  1. I.

    Immaterielle Vermögensgegenstände

    1. 1.

      Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

    2. 2.

      Geleistete Anzahlungen

  2. II.

    Sachanlagen

    1. 1.

      Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit

      1. a)

        Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten

      2. b)

        Bahnkörpern und Bauten des Schienenweges

    2. 2.

      Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten

    3. 3.

      Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten

    4. 4.

      Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu der Nummer 1 oder 2 gehören

    5. 5.

      Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen (1)

    6. 6.

      Verteilungsanlagen (1)

    7. 7.

      Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen

    8. 8.

      Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr

    9. 9.

      Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu den Nummern 5 bis 8 gehören

    10. 10.

      Betriebs- und Geschäftsausstattung

    11. 11.

      Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

  3. III.

    Finanzanlagen

    1. 1.

      Anteile an verbundenen Unternehmen (2)

    2. 2.

      Ausleihungen an verbundene Unternehmen (2)

    3. 3.

      Beteiligungen

    4. 4.

      Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

    5. 5.

      Wertpapiere des Anlagevermögens

    6. 6.

      Sonstige Ausleihungen

B. Umlaufvermögen

  1. I.

    Vorräte

    1. 1.

      Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

    2. 2.

      Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen

    3. 3.

      Fertige Erzeugnisse und Waren

    4. 4.

      Geleistete Anzahlungen

  2. II.

    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

    1. 1.

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (3)

      davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

    2. 2.

      Forderungen gegen verbundene Unternehmen (2)

      davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

    3. 3.

      Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

      davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

    4. 4.

      Forderungen an die Gemeinde/andere Eigenbetriebe (4)

      davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

    5. 5.

      Sonstige Vermögensgegenstände

  3. III.

    Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Passivseite

A. Eigenkapital

  1. I.

    Stammkapital

  2. II.

    Rücklagen

    1. 1.

      Allgemeine Rücklage

    2. 2.

      Zweckgebundene Rücklagen

  3. III.

    Gewinn/Verlust

    Gewinn/Verlust des Vorjahres

    Verwendung für .../Ausgleich durch ...

    Jahresgewinn/Jahresverlust

B. Sonderposten mit Rücklageanteil (5)

C. Sonderposten für Zuschüsse

  1. 1.

    Erhaltene Investitionszuschüsse

  2. 2.

    Beiträge/Baukostenzuschüsse

D. Rückstellungen

  1. 1.

    Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

  2. 2.

    Steuerrückstellungen

  3. 3.

    Sonstige Rückstellungen

E. Verbindlichkeiten

  1. 1.

    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

    davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr

  2. 2.

    erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

    davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr

  3. 3.

    Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

    davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr

  4. 4.

    Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel

  5. 5.

    Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (2)

    davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr

  6. 6.

    Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

    davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr

  7. 7.

    Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde/anderen Eigenbetrieben

    davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr

  8. 8.

    Sonstige Verbindlichkeiten

    davon

  9.  
    1. a)

      mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr

    2. b)

      aus Steuern

    3. c)

      im Rahmen der sozialen Sicherheit

F. Rechnungsabgrenzungsposten

(1) Amtl. Anm.:
Anlagen der Energie- und Wasserversorgung
(2) Amtl. Anm.:
Die Begriffsbestimmung des § 15 des Aktiengesetzes findet sinngemäß Anwendung.
(3) Amtl. Anm.:
unter Abgrenzung der Verbrauchsablesung auf den Bilanzstichtag
(4) Amtl. Anm.:
Ohne Forderungen aus Wasser- und Energielieferungen; diese sind unter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auszuweisen.
(5) Amtl. Anm.:
Die Vorschriften, nach denen der Sonderposten gebildet wurde, sind im Anhang anzugeben.