Anlage 1 HWG
Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz - HWG)
Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz - HWG)
Bundesrecht
Anhangteil
Anlage 1 HWG – Krankheiten und Leiden, auf die sich die Werbung gemäß § 12 nicht beziehen darf
(Anlage zu § 12)
- A.
Krankheiten und Leiden beim Menschen
- 1.
Nach dem Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) meldepflichtige Krankheiten oder durch meldepflichtige Krankheitserreger verursachte Infektionen,
- 2.
bösartige Neubildungen,
- 3.
Suchtkrankheiten, ausgenommen Nikotinabhängigkeit,
- 4.
krankhafte Komplikationen der Schwangerschaft, der Entbindung und des Wochenbetts.
- B.
Krankheiten und Leiden beim Tier
- 1.
Nach der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen und der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten in ihrer jeweils geltenden Fassung anzeige- oder meldepflichtige Seuchen oder Krankheiten,
- 2.
bösartige Neubildungen,
- 3.
bakterielle Eutererkrankungen bei Kühen, Ziegen und Schafen,
- 4.
Kolik bei Pferden und Rindern.