Anlage 1.4.1.4 RVG, Unterabschnitt 4 Wiederaufnahmeverfahren

Vorbemerkung 4.1.4:
 Eine Grundgebühr entsteht nicht.
4136Geschäftsgebühr für die Vorbereitung eines Antragsin Höhe der Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug
 Die Gebühr entsteht auch, wenn von der Stellung eines Antrags abgeraten wird. 
4137Verfahrensgebühr für das Verfahren über die Zulässigkeit des Antragsin Höhe der Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug
4138Verfahrensgebühr für das weitere Verfahrenin Höhe der Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug
4139Verfahrensgebühr für das Beschwerdeverfahren (§ 372 StPO)in Höhe der Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug
4140Terminsgebühr für jeden Verhandlungstagin Höhe der Terminsgebühr für den ersten Rechtszug
   

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