Anlage 1.3.3.3 RVG, Unterabschnitt 3 Vollstreckung und Vollziehung
| Vorbemerkung 3.3.3: | |||
| Dieser Unterabschnitt gilt für | |||
| 1. | die Zwangsvollstreckung, | ||
| 2. | die Vollstreckung, | ||
| 3. | Verfahren des Verwaltungszwangs und | ||
| 4. | die Vollziehung eines Arrestes oder einstweiligen Verfügung, | ||
| soweit nachfolgend keine besonderen Gebühren bestimmt sind. Er gilt auch für Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek (§§ 867 und 870a ZPO). | |||
| 3309 | Verfahrensgebühr | 0,3 | |
| 3310 | Terminsgebühr Die Gebühr entsteht nur für die Teilnahme an einem gerichtlichen Termin oder einem Termin zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung. | 0,3 | |
Zu Anlage 1.3.3.3: Geändert durch G vom 17. 12. 2008 (BGBl I S. 2586).
Zitierungen dieses Dokuments
- BGH, 13.01.2011, IX ZR 110/10 - Allgemeine Gebühr für das Betreiben des Geschäfts durch vorgerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts vor Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage
- BGH, 10.12.2009, VII ZB 88/08 - Notwendigkeit der für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts im Vollstreckungsverfahren entstehenden Mehrvertretungsgebühr bzgl. einer Auftragserteilung durch die…
- BGH, 10.03.2011, VII ZB 3/10 - Bezug der Tätigkeit eines Rechtsanwalts auf mehrere Gegenstände bei Beantragung der Pfändung mehrerer Forderungen des Schuldners gegen mehrere Drittschuldner - Keine…
- BGH, 28.01.2010, VII ZB 74/09 - Gesonderte Gebühr für die Erinnerung gegen Vollstreckungsmaßnahmen
- BGH, 04.02.2010, I ZB 27/09 - Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses für eine Vollstreckungserinnerung ohne vorherigen Nachbesserungsantrag beim Gerichtsvollzieher
- BGH, 27.02.2013, IV ZR 42/11 - Wert des Beschwerdegegenstandes im Fall der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung - Folgen einer fehlenden…
- Vermögensverzeichnis
- Anlage 1 RVG, Vergütungsverzeichnis
- Anlage 1.2.3 RVG, Abschnitt 3 Vertretung
- Anlage 1.2.4 RVG, Abschnitt 4 Vertretung in bestimmten Angelegenheiten
