Rechtswörterbuch

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Abstraktionsprinzip

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

Grundprinzip des deutschen Sachenrechts.

Das deutsche Recht unterscheidet bei der Eigentumsübertragung zwischen der dinglichen Einigung und der dieser zugrunde liegenden schuldrechtlichen Einigung. Beide Einigungen sind voneinander unabhängig. Diese Trennung wird Abstraktionsprinzip genannt. Das Abstraktionsprinzip als solches ist nicht gesetzlich geregelt.

Folge des Abstraktionsprinzips ist, dass die Unwirksamkeit des Grundgeschäftes grundsätzlich die Wirksamkeit der dinglichen Einigung nicht berührt. Ein Ausgleich ist durch die Vorschriften der ungerechtfertigten Bereicherung durchzuführen.

 Siehe auch 

Anwartschaft

Auflassung

Eigentumserwerb

Grundstückskaufvertrag

Gutgläubiger Erwerb

Verfügungsgeschäft

Vormerkung

Petersen: Das Abstraktionsprinzip; Jura 2004, 98

Jauernig: Trennungsprinzip und Abstraktionsprinzip; Juristische Schulung - JuS 1994, 721