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Landesgesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AGSGB XII)
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Titel: Landesgesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AGSGB XII)
Normgeber: Rheinland-Pfalz
Amtliche Abkürzung: AGSGB XII
Gliederungs-Nr.: 86-30
Normtyp: Gesetz

Landesgesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AGSGB XII)

Vom 22. Dezember 2004 (GVBl. S. 571)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Juni 2023 (GVBl. S. 182)

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Träger der Sozialhilfe1
Sachliche Zuständigkeit2
Zuständigkeit für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch2a
Heranziehung von Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden durch die Landkreise3
Heranziehung örtlicher Träger der Sozialhilfe und von Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden durch den überörtlichen Träger der Sozialhilfe4
Kostenträger5
Kostenbeteiligung zum Auf- und Ausbau von ambulanten Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten5a
Beteiligung der örtlichen Träger der Sozialhilfe an den Aufwendungen des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe6
Beteiligung von Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden an den Aufwendungen der Landkreise7
Erstattung der Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung8
Weiterleitung der Erstattung des Barbetrages durch den Bund8a
(weggefallen)8b
Übermittlung von Daten9
Geltendmachung von Ansprüchen10
Vorläufige Hilfeleistung11
Beteiligung sozial erfahrener Dritter beim Widerspruchsverfahren12
Zuständige Behörden13
Verwaltungsvorschriften14
Änderung der Aufgaben-Übergangs-Verordnung15
Änderung der Vierten Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes16
Änderung der Landesverordnung über die Schiedsstelle nach § 94 des Bundessozialhilfegesetzes17
Änderung des Landesaufnahmegesetzes18
Änderung der Landesverordnung über Ausnahmen von der pauschalen Erstattung nach dem Landesaufnahmegesetz19
Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes20
Änderung der Landesverordnung zur Durchführung des Maßregelvollzugsgesetzes21
Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes22
Änderung des Kommunalabgabengesetzes23
Änderung der Kurtaxordnung für das Staatsbad Bad Bertrich24
Änderung der Kurtaxordnung für das Staatsbad Bad Ems25
Änderung des Landesgesetzes zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge26
Entsteinerungsklausel27
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten28