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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Bundesrecht
Titel: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: AGG
Gliederungs-Nr.: 402-40
Normtyp: Gesetz

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 414)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeiner Teil 
  
Ziel des Gesetzes1
Anwendungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe4
Positive Maßnahmen5
  
Abschnitt 2 
Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung 
  
Unterabschnitt 1 
Verbot der Benachteiligung 
  
Persönlicher Anwendungsbereich6
Benachteiligungsverbot7
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung9
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters10
  
Unterabschnitt 2 
Organisationspflichten des Arbeitgebers 
  
Ausschreibung11
Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers12
  
Unterabschnitt 3 
Rechte der Beschäftigten 
  
Beschwerderecht13
Leistungsverweigerungsrecht14
Entschädigung und Schadensersatz15
Maßregelungsverbot16
  
Unterabschnitt 4 
Ergänzende Vorschriften 
  
Soziale Verantwortung der Beteiligten17
Mitgliedschaft in Vereinigungen18
  
Abschnitt 3 
Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr 
  
Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot19
Zulässige unterschiedliche Behandlung20
Ansprüche21
  
Abschnitt 4 
Rechtsschutz 
  
Beweislast22
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände23
  
Abschnitt 5 
Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse 
  
Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse24
  
Abschnitt 6 
Antidiskriminierungsstelle des Bundes und Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter für Antidiskriminierung 
  
Antidiskriminierungsstelle des Bundes25
Wahl der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung; Anforderungen26
Rechtsstellung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung26a
Amtszeit der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung26b
Beginn und Ende des Amtsverhältnisses der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung; Amtseid26c
Unerlaubte Handlungen und Tätigkeiten der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung26d
Verschwiegenheitspflicht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung26e
Zeugnisverweigerungsrecht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung26f
Anspruch der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung auf Amtsbezüge, Versorgung und auf andere Leistungen26g
Verwendung der Geschenke an die Unabhängige Bundesbeauftragte oder den Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung26h
Berufsbeschränkung26i
Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes27
Amtsbefugnisse der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung und Pflicht zur Unterstützung durch Bundesbehörden und öffentliche Stellen des Bundes28
Zusammenarbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen29
Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes30
  
Abschnitt 7 
Schlussvorschriften 
  
Unabdingbarkeit31
Schlussbestimmung32
Übergangsbestimmungen33
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897)