Rechtsanwalt Jochen Thielmann
Ehrenhainstr. 1
42329 Wuppertal
0202 51564020
0202 515640240
www.strafverteidigerbuero-wuppertal.de
Öffnungszeiten:
8.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr8.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
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8.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Rechtsgebiete
- Verkehrsstrafrecht
- Revision in Strafsachen
- Kapitalstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Strafrecht & Strafverfahrensrecht
Qualifikationen
Fachanwalt:
- Strafrecht
Weitere Sprachen:
- Englisch
Mitgliedschaften
- Strafverteidigervereinigung NRW
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV
- Strafveteidigernotdienst BergischLand
- Arbeitskreis Strafrecht im Wuppertaler Anwaltsverein
Beschreibung
Ich verteidige bundesweit Beschuldigte in allen Bereichen, in denen Sie sich strafrechtlichen Vorwürfen gegenübersehen. In Ausnahmefällen übernehme ich auch die Vertretung von Nebenklageberechtigten. Mein Anspruch ist eine qualitativ hochwertige Arbeit, die auf Engagement und Erfahrung basiert. Der ständige Austausch mit anderen qualifizierten Verteidigern im "Strafverteidigerbüro Wuppertal" steigert die Qualität der eigenen Arbeit noch einmal, so dass ein Büro von Strafverteidigern der ideale Arbeitsplatz ist, um die bestmögliche Verteidigung und damit das bestmögliche Ergebnis für die Mandanten zu erreichen.
In den vergangenen Jahren habe ich u.a. in einem Terrorverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (sog. Al-Qaida-Verfahren), in Mordverfahren vor den Landgerichten Kleve und Mönchengladbach, in Betrugsverfahren vor den Landgerichten Bochum, Konstanz und Wuppertal, in Drogenverfahren wegen Handel mit Betäubungsmitteln im Kilobereich vor den Landgerichten Wuppertal, Traunstein und Berlin sowie in zahllosen weiteren Verfahren vor Land- und Amtsgerichten verteidigt. Dabei bin ich im Jugendstrafrecht ebenso zuhause wie im Erwachsenenstrafrecht. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage.
Die letzten Fachartikel auf anwalt24.de
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Weitere Artikel-Veröffentlichungen
- Von promovierten habilitierten oberflächlichen Sachverständigen (StraFo 2004, 5-9)
- Richter als Hüter der Staatskasse (ZRP 2005, 123-125)
- Die Grenze des Opferschutzes (StV 2006, 41-51)
- Die Auswahl des Pflichtverteidigers (StraFo 2006, 358-363)
- Die im Urteil integrierte Presseerklärung (StV 2009, 607-611)
- Ein Plädoyer für die Transparenz bei der Pflichtverteidigerbestellung (online-Zeitschrift HRRS 2009, 452-454)
- Kriegsschauplatz Strafprozess? (mit Rechtsanwältin Julia Lewitzki, in DRiZ 2009, 368-370)
- Die "signifikante Erhöhung der Leistungswahrscheinlichkeit" als Vermögensschaden i.S.d. § 263 StGB (mit Rechtsanwälten Andrea Groß-Bölting und Jochen Strauß, online-Zeitschrift HRRS 2010 38-49)
- Das Strafurteil mit dem faden Beigeschmack (ZRP 2010, 89-92)
- Die Vorbereitung eines Erfüllungsbetruges als vollendeter Eingehungsbetrug (StraFo 2010, 412-420)
- Im Spannungsfeld zwischen Strafrichtern und (zu?) aktiver Strafverteidigung - 1.Teil: Aktive Verteidigung als gerichtlicher Notfall (mit Rechtsanwältin Groß-Bölting, online-Zeitschrift HR2011 151-156)
- Im Spannungsfeld zwischen Strafrichtern und (zu?) aktiver Strafverteidigung - 2.Teil: Der Tadel für die Offensiv-Verteidiger (online-Zeitschrift HRRS 2011, 189-197))
- Aus dem dunklen Kämmerlein ins helle Licht - Die Zukunft der richterlichen Beiordnungspraxis (NJW 2011, 1927-1929)
- Die zwölf Geschworenen - Das filmische Denkmal für "indubio pro reo" (Legal Tribune Online 13.08.2011)




