Würzburg - Universitätsstadt und attraktiver Wirtschaftsstandort
Würzburg, im Bezirk Unterfranken, zählt zum hohen Norden des Freistaats und Bundeslandes Bayern. Die Stadt am Main zählt mit der erstmals im Jahr 1402 gegründeten Universität, die heute Julius-Maximilians-Universität heißt, zu den ältesten Universitätsstädten in Bayern und im Bundesgebiet - neben klassischen deutschen Universitätsstädten wie Tübingen, Heidelberg, Marburg, Freiburg und Göttingen. Weltberühmt ist auch die Residenz in Würzburg mit dem Hofgarten und dem Residenzplatz, die 1981 in das UNESCO-Weltkulturerbe aufgenommen wurde. Auch aufgrund der Nähe zum Rhein-Main-Gebiet ist Würzburg ein attraktiver Standort für eine Vielzahl von Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen. Stark ist die öffentliche Verwaltung vertreten, gefolgt von Handel und Verkehr, dem Gastgewerbe sowie dem produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsunternehmen, zu denen unter anderem Rechtsanwaltskanzleien gehören. Branchenübergreifend relevant ist das Arbeitsrecht, zu dessen präsentesten Problemen Fragen rund um die überraschende Beendigung des Arbeitsverhältnisses zählen.
Die außerordentliche Kündigung im Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht versteht man unter einer außerordentlichen Kündigung eine Kündigung, mit der ein Arbeitsverhältnis nicht im Rahmen gesetzlicher, tarif- oder einzelvertraglicher Fristen, sondern schnellstmöglich beendet wird. Eine außerordentliche Kündigung kann sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber ausgesprochen werden. Eine gesetzliche Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung ist gemäß § 626 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) das Vorliegen eines wichtigen Grundes. Das bedeutet, dass der Anlass für die Kündigung besonders schwerwiegend sein muss und dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist. Das Gesetz schreibt vor, dass der Kündigende die außerordentliche Kündigung innerhalb einer Frist von zwei Wochen ausgesprochen haben muss, nachdem er von dem wichtigen Grund Kenntnis erlangt hat. Spektakuläre Einzelfälle, beispielsweise nach dem verbotenen Verzehr von übrig gebliebenen Bewohner-Speisen durch Pflegepersonal im Seniorenheim, zeigten in der jüngeren Vergangenheit, dass die juristische und die öffentliche Meinung über das Vorliegen eines „wichtigen Grunds“ oft getrennte Wege gehen - die Entscheidung liegt im Zweifel beim Arbeitsgericht, das sich eher auf hergebrachte Rechtsprechung als auf klare gesetzliche Normen stützen muss. Wer Klarheit über Chancen und Risken eines Rechtsstreits sucht, wird hier auf anwalt24.de einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Würzburg finden.