Wiesbaden - die Stadt der Heilquellen und der historischen Bauten
Wiesbaden ist nicht nur die Landeshauptstadt des Bundeslandes Hessen, sondern mit 15 Thermal- und Mineralquellen eines der ältesten Kurbäder in Europa. Die Besonderheit der Stadt beruht auch darauf, dass eine Vielzahl von Gebäuden Kriege überdauert haben. Die Mehrzahl der historischen Bauten ist in der Zeit zwischen 1850 bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges im Jahr 1914 entstanden. Nicht nur der kaiserliche Hofstaat fühlte sich von diesem Ambiente sowie den Thermal- und Mineralquellen angezogen. Es kamen auch zahlreiche einkommensstarke Gäste, die dem repräsentativen Charakter von Wiesbaden Rechnung trugen. Ende des 19. Jahrhunderts wurden Wohngebiete großzügig angelegt und mit aufwendigen Fassaden und Alleen architektonisch und landschaftlich gestaltet, wozu unter anderem das Rheingauviertel, das Feldherrenviertel sowie das Dichterviertel zählen. Auch der Zweite Weltkrieg hat die Stadt in ihrem Gesamtbild nur wenig beeinträchtigt, denn der Zerstörungsgrad lag im Vergleich zu anderen deutschen Städten bei nur 30 Prozent. Das führt dazu, dass Wiesbaden reich ist an klassizistischen Bauten sowie solchen, die dem Historismus und dem Jugendstil zuzurechnen sind.
Erbrecht - worauf man beim Vererben von Immobilien achten sollte
Einige der Villen stehen in Privatbesitz und werden früher oder später weiter vererbt werden. Beim Vererben von Immobilien gibt es indes im Erbrecht einige Besonderheiten zu beachten. Dazu gehört, dass bereits vor dem Ableben des Erblassers geklärt werden sollte, welcher der Nachkommen das Haus übernehmen und wer sich auszahlen lassen will. Dieses Ergebnis sollte in einem Testament oder einem Erbschaftsvertrag fixiert werden. Eine frühzeitige Beschäftigung mit einem Immobilienerbe ist nicht allein im Erbrecht begründet, sondern liegt auch aus steuerlichen Gründen nahe. So können Schenkungen bei Vermögen über 400.000 Euro einerseits aus Gründen der Steuerersparnis sinnvoll sein. Sobald ein Partner verstorben ist, sind Verkauf und Vermietung ohne den Fiskus nicht mehr möglich. Andererseits ist es fraglich, ob eine vorgezogene Vermögensübertragung, ein „Geben mit der warmen Hand“ sich wirklich empfiehlt. Manchmal mögen dem Erblasser in spe die Begünstigten beispielsweise unsympathisch werden. Darum ist es ratsam, zu Lebzeiten einen auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Wiesbaden zu befragen, den man hier auf anwalt24.de findet.