Metropole mit berühmtem Mediziner
Die Einrichtung eines modernen Schlachthofs, das Anlegen von Kinderspielplätzen und der Einsatz für die polnische Minderheit in Stadt und Land - man bringt solche politischen Anliegen nicht zwingend mit einem Arzt in Verbindung, doch ist in Berlin das soziale und politische Wirken des Stadtverordneten, preußischen und Reichstagsabgeordneten Rudolf Virchow (1821-1902) immer noch in Erinnerung. Heute ist namentlich die medizinische Versorgung in Berlin hervorragend ausgebaut. Über 70 Kliniken, mehr als 18.000 Ärzte und fast 900 Apotheken zählt das Gesundheitssystem in der deutschen Hauptstadt. Schärfster Gegner des linksliberalen Mediziners Rudolf Virchow, der für eine liberale Gesellschaft und eine soziale Medizin auf dem Boden naturwissenschaftlicher Aufklärung eintrat, war übrigens der konservative Politiker Otto von Bismarck (1815-1898), ein ausgebildeter Jurist.
Arzthaftungsrecht: Aufklärungs-, Behandlungs- und Dokumentationsfehler
Anders als Virchow und Bismarck, die ihre Konflikte mitunter bis zur Duell-Forderung trieben, treffen Mediziner und Juristen inzwischen eher selten im parlamentarischen Raum gegeneinander in die Arena. Dass sich jedoch Juristen, Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, mit medizinischen Problemen und Konflikten beschäftigen müssen, nimmt angesichts der Breite, in der heute medizinische Dienstleistungen angeboten werden, nicht wunder. Bei jeder Behandlung eines Patienten steht der Arzt zivilrechtlich gesehen in der Verantwortung. Verletzt ein Arzt seine ärztliche Sorgfaltspflicht, kann dies zu einem Problem des Arzthaftungsrechts werden. Grundsätzlich schuldet der Arzt auf der Grundlage eines Behandlungsvertrags nicht die Heilung des Patienten oder die Linderung seiner Beschwerden, sondern lediglich die „fachgerechte Bemühung“ darum, die Beschwerden zu lindern oder zu heilen. So kommt im Arzthaftungsrecht zwar kein Schadenersatz wegen einer nicht erreichten Heilung infrage, wohl aber, wenn der Arzt seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Die wichtigsten Pflichtverletzungen im Arzthaftungsrecht in Berlin wie anderenorts in der Republik sind Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler und Dokumentationsfehler. Gerade Aufklärungsfehler stellen einen häufig behandelten Tatbestand in diesem Rechtsbereich dar. Immer wenn der Arzt den Patienten über den Ablauf und die Folgen einer Behandlung nicht ausreichend informiert und dem Patienten ein Schaden entsteht, kann dieser einen Anspruch aus dem Arzthaftungsrecht haben. In diesem komplexen Rechtsbereich sollten aber Patienten wie Ärzte bei Schwierigkeiten stets einen Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht in Berlin in Anspruch nehmen, zu finden über anwalt24.de.