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Rechtsanwältin
Dr. Doris Kloster-Harz

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Dres. Kloster-Harz & Harz Anwaltskanzlei
Belgradstr. 43
80796 München

Rechtsgebiete

Weitere Informationen über Dr. Doris Kloster-Harz

Kanzlei Dr. Doris Kloster-Harz, München

Dr. Doris Kloster-Harz arbeitet seit Jahrzehnten als Rechtsanwältin. Als Fachanwältin für Familienrecht legt die bekannte Juristin einen Schwerpunkt ihrer Arbeit auf die komplexen und sensiblen Rechtsfragen des familiären Lebens und Auseinanderlebens.

Rechtsanwältin Dr. Kloster-Harz bietet ihren Mandantinnen und Mandanten des Weiteren versierte Beratung und Vertretung in erbrechtlichen und immobilienrechtlichen Anliegen. Darüber hinaus arbeitet Frau Dr. Kloster-Harz auf dem Gebiet der Mediation (Schlichtung).

Als Leiterin von Fortbildungsveranstaltungen der Rechtsanwaltskammer München, bei Vorträgen an der Ludwig-Maximilians Universität München sowie bei Anhörungen zu Gesetzesvorhaben des Bundesfamilienministeriums, des Bundes- und des Landtags in familienrechtlichen Fragestellungen ist Rechtsanwältin Dr. Kloster-Harz eine feste Größe in der juristischen Fachöffentlichkeit.

Einer weiten Öffentlichkeit ist Doris Kloster-Harz durch zahlreiche Beiträge in Rundfunk und Fernsehen bekannt.

Engagement und Augenmaß in familienrechtlichen Fragen

Rechtsanwältin Dr. Doris Kloster-Harz berät und vertritt seit über 30 Jahren Mandantinnen und Mandanten in ihren familienrechtlichen Anliegen.

Als Fachanwältin für Familienrecht und Autorin zahlreicher erb- und familienrechtlicher Veröffentlichungen ist Rechtsanwältin Kloster-Harz in den persönlich oft sensiblen und – nicht zu vergessen – wirtschaftlich riskanten Fragestellungen dieser Rechtsgebiete hoch kompetent.

Selten geht man ganz – Trennung mit Augenmaß

Die Scheidung einer Ehe bedarf einer anwaltlichen Begleitung mit besonderem Augenmaß. Rechtsanwältin Dr. Doris Kloster-Harz berät ihre Mandantin oder ihren Mandanten auf dem Weg zu einer einvernehmlichen Trennung und Scheidung, insbesondere über den Abschluss einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung.

Vor allem dann, wenn gemeinsame Kinder betroffen sind, legt Rechtsanwältin Dr. Kloster-Harz höchsten Wert darauf, dass die juristische Auseinandersetzung um Fragen beispielsweise des Ehegattenunterhalts, des Zugewinnausgleichs sowie der Verteilung gemeinsamer Vermögensgegenstände nicht zum „Rosenkrieg“ ausartet.

Neue Wege rechtssicher beschreiten

Als Fachanwältin für Familienrecht vertritt Rechtsanwältin Dr. Kloster-Harz ihre Mandantinnen und Mandanten nicht nur in familiären Krisenzeiten. Mindestens ebenso wichtig ist die Begleitung beim Start in neue Lebenssituationen: Doris Kloster-Harz berät ihre Mandantinnen und Mandanten insbesondere zu allen Fragen rund um einen Ehevertrag oder Erbvertrag.

Wird nach beendeter Partnerschaft eine neue Ehe geplant, gilt es, das alte wie das neue Geflecht von juristischen Pflichten klug zu prüfen – um im System aus Unterhaltsansprüchen und Vermögens- und anderen Pflichten die neuen Lebenschancen mit juristischem Augenmaß entdecken zu können.

Rechtsanwältin Dr. Doris Kloster-Harz berät ihre Mandantinnen und Mandanten zu ihren eherechtlichen Fragen mit Blick auf alle juristischen, aber auch wirtschaftlichen Fragestellungen.

Sexualität, Gewalt, Entfremdung – die hoch sensiblen Themen

In keinem Bereich ihres Lebens schenken sich Menschen so viel Vertrauen wie in Ehe und Familie, in keinem anderen Bereich laufen sie Gefahr, so massive Verletzungen zu erleiden. Als sehr erfahrene Rechtsanwältin berät Dr. Doris Kloster-Harz Mandantinnen und Mandanten, die sexuellen Missbrauch und andere Gewalterfahrungen in der Familie erlitten haben, in ihren familien- und strafrechtlichen Fragen.

Zu den oft kaum minder sensiblen Themen der familienrechtlichen Praxis von Dr. Kloster-Harz zählen unter anderem die emotional hoch belastenden Fragen des Umgangsrechts – beispielsweise der Entfremdung (Parental Alienation Syndrome), des Umgangsrechts der Großeltern oder von Stiefmüttern und -vätern – sowie die Rechte des Scheinvaters und des sogenannten Kuckuckskindes.

Erbrechtliche Beratung und Vertretung in München

Vermögensfragen im Kreis der Familie so zu regeln, dass Konflikte vermiedenwerden und die Bedürfnisse aller Beteiligten kluge Berücksichtigung finden, ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Rechtsanwältin Dr. Doris Kloster-Harz berät ihre Mandantinnen und Mandanten in der Gestaltung des Testaments oder Erbvertrags, übernimmt die Testamentsvollstreckung und erarbeitet auf Wunsch eine Stiftungslösung für größere Vermögenswerte.

Zur erbrechtlichen Beratungspraxis von Rechtsanwältin Dr. Kloster-Harz zählt unter anderem die Regelung aller Fragen rund um die Erbschaft im Fall der Trennung und Scheidung.

Als besonderen Service bietet die Kanzlei Dr. Kloster-Harz bei der Einrichtung eines Testaments an, ein professionelles Video zu erstellen, das den späteren Erben einmal genau erklärt, welcheGedanken und Wünsche sich mit dem Erbe verbinden.

Langjährige Erfahrung in erbrechtlichen Angelegenheiten erlaubt es Rechtsanwältin Dr. Doris Kloster-Harz, ihre Mandantinnen und Mandanten auch in den besonders anspruchsvollen Gestaltungsaufgaben dieses Rechtsgebiets klug zu beraten, beispielsweise in Fragen der Unternehmensnachfolge, des Übergangs von Vermögen in unübersichtlichen Familienverhältnissen sowie bei wirtschaftlich zweifelhaften Nachlässen (Überschuldung des Nachlasses).

Kompetenz in den steuerrechtlichen und internationalen Aspekten des Erbrechts zählt zu den selbstverständlichen Voraussetzungen einer klugen und umsichtigen Beratung, gegebenenfalls unter Miteinbeziehung ihrer bisherigen Berater.

Weitere Kompetenzen von Dr. Doris Kloster-Harz

Beratung bei der Erstellung von Patienten- und Betreuungsverfügungen, gegebenenfalls unter Einbeziehung von Ärzten, sowie Vollmachten und Bankvollmachten, eventuell auch über den Tod hinaus.

Bereits seit dem Studium, gereift durch Jahrzehnte lange berufliche Erfahrung,  setzt sich Rechtsanwältin Dr. Kloster-Harz mit den betriebswirtschaftlichen Aspektender juristischen Gestaltungsaufgabe auseinander. In ihrer immobilienwirtschaftlichen Praxis greift Rechtsanwältin Dr. Kloster-Harz beispielsweise auf fundierte Kenntnisse in der Wertermittlung von Immobilien zurück.

Zur Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des Immobilienrechts zählen unter anderem die Vermögensauseinandersetzung mit Miteigentümern, Anliegen der Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung sowie den Rechtsfragen der Finanzierung (Darlehensverträge mit Kreditinstituten, Bürgschaften, eherechtliche Fragen zur gemeinsamen Immobilie und gemeinsamen Schulden).

Im Jahr 2006 hat Rechtsanwältin Dr. Doris Kloster-Harz an der Gründung des Süddeutschen Familienschiedsgerichts mitgewirkt. Fragen der Mediation und der durchdachten Wege zur gütlichen Klärung juristischer Auseinandersetzungen sind wichtiger Bestandteil der anwaltlichen Arbeit von Dr. Kloster-Harz.

Bei der Betreuung von Klienten prüft Rechtsanwältin Dr. Doris Kloster-Harz die Möglichkeiten, zu einer gütlichen Einigung zu kommen und stellt sie ihren Mandantinnen und Mandanten vor.

Hat ein solches Vorgehen aber wenig Aussicht auf Erfolg, vertritt Rechtsanwältin Dr. Kloster-Harz die Interessen ihrer Mandanten ohne überflüssige Umwege engagiert und mit Augenmaß im streitigen Verfahren vor Gericht.

Als besonderen Service bietet die Kanzlei Dr. Kloster-Harz & Harz das Vier-Augen-Prinzip an, d.h. die Zusammenarbeit mit kompetenten anwaltlichen Mitarbeitern und Kollegen in der Kanzlei und auch mit der Kanzlei verbundenen externen Beratern, um eine umfassende und kompetente Dienstleistung für alle Rechtssuchenden anbieten zu können.

Information und Kontakt

Bitte nehmen Sie mit der Kanzlei für einen Termin Kontakt auf:

Dres. Kloster-Harz & Harz Rechtsanwälte Partnerschaft

Belgradstraße 43

80796 München

Telefon: 089 / 3 00 80-82 und 83

Telefax: 089/30 58 89

E-Mail: kanzlei (@) kloster-harz.de