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Rechtsanwältin Claudia  Wüllrich

Rechtsanwältin
Claudia Wüllrich

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Weitere Informationen über Claudia Wüllrich

Festnahme - Haft - Durchsuchung - polizeiliche Vorladung - Anklage

Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Schnelles, professionelles und effektives Handeln ist nun gefordert.

In Notfällen wie Verhaftung und Durchsuchung erreichen Sie mich auch außerhalb der Geschäftszeiten und während des Wochenendes unter: 0176 / 354 59 870

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Erfolgreiche Strafverteidigung basiert auf Wissen, Können und insbesondere einer langjährigen Erfahrung im Umgang mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten.

Ich verteidige Sie mit großem Engagement und Durchsetzungsvermögen, scheue nicht den Konflikt mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.

Ich verfüge über eine jahrzehntelange Erfahrung als Strafverteidigerin und Fachanwältin für Strafrecht auf alllen Gebieten des Strafrechts

wie z.B.

Körperverletzungs - und Tötungsdelikte, Nötigung 

Diebstahl, Betrug, Erpressung, Raub, Bestechungsdelikte

Insolvenzstraften, Urkundenfälschung

Brandstiftung, Waffendelikte, Menschenhandel

Sexualstraftaten

Umweltdelikte

des Betäubungsmittelstrafrechts einschließlich Delikten im Darknet,

des Jugendstrafrechts, des Wirtschaftsstrafrechts und Steuerstrafrechts, des Verkehrsstrafrechts.

Bei  Mandanten, welche sich in Untersuchungshaft befinden, setze ich mich intensiv dafür ein, eine möglichst baldige Beendigung der U-Haft zu erreichen. Ich besuche meine Mandanten regelmäßig und leite das Erforderliche ein, damit Angehörige und Freunde die Möglichkeit zum Besuch in der JVA erhalten.

Insbesondere in  Sexualstrafverfahren übernehme ich als weiteren Tätigkeitsschwerpunkt die Nebenklage. Dabei ist auch mein Ziel, bereits im Strafverfahren Schmerzensgeldansprüche der Geschädigten zu sichern.

Wenn Sie als Arzt / Ärztin, Apotheker(in) oder Steuerberater(in) tätig sind, sehen Sie sich neben einem Strafverfahren auch noch einem berufsrechtlichen Verfahren ausgesetzt. Es können verschiedene Maßnahmen erfolgen, sogar der Entzug der Approbation, der berufsrechtlichen Zulassung kann drohen.

Eine fachkenntnisreiche Vertretung ist in diesen Verfahren daher von großer Bedeutung.
Ich bin seit 18 Jahren neben meiner Tätigkeit als Strafverteidigerin als Anwaltsrichterin am Anwaltsgericht München tätig, welches für berufsrechtliche Verstöße von Rechtsanwälten zuständig ist. So verfüge ich auch über eine große Erfahrung im Berufsrecht freier Berufe.

 

Mit der Wahl des richtigen Anwalts werden die Weichen für einen erfolgreichen Verlauf eines Verfahrens von Beginn an richtig gestellt.

Jeder Beschuldigte hat das Recht, sich frei einen Anwalt seines Vertrauens  zu wählen. Auch wenn ein Fall der Pflichtverteidigung vorliegt, darf er sich selbst einen Anwalt wählen und braucht sich durch Gericht und Staatsanwaltschaft  keinen Anwalt  aufzwingen zu lassen.

Sollte einem Beschuldigten  bereits durch den Ermittlungsrichter ein Pflichtverteidiger beigeordnet worden sein, so kann er innerhalb von 3 Wochen die Beiordnung eines anderen Pflichtverteidigers beantragen, sofern kein wichtiger Grund entgegensteht.

Vernehmungen bei der Polizei, Gerichtsverhandlungen - um auf Augenhöhe mit den Strafverfolgungsbehörden zu sein, ist zunächst einmal eine umfassende Aktenkenntnis erforderlich. Nur dann kennen Sie die konkreten Vorwürfe, nur dann ist gegen diese eine Verteidigung möglich.

Die Akteneinsicht erfolgt über den Verteidiger. Ich nehme mir Zeit, mit Ihnen den Akteninhalt ausführlich zu erörtern und sodann mit Ihnen eine erfolgversprechende Verteidigung zu erarbeiten.

                                         Ihr Erfolg - das ist die Richtlinie meines Handelns!