Rechtsanwältin Dr. Annette Wittmütz
Breite Straße 161-167
50667 Köln
0221 - 27738990
0221 - 27738991
www.kanzleiwittmuetz.de
Rechtsgebiete
- Versorgungsausgleich
- Betreuungsrecht
- Ehe- und Familienrecht
- Ehescheidung
- Elterliche Sorge
- Erbrecht
- Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
- Familienrechtliche Mediation
- Güterrecht
- Kindergeldrecht
- Kindschaftsrecht
- Mutterschutzrecht
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Sorgerecht
- Testamentsvollstreckung
- Unterhaltsrecht
- Vermögensauseinandersetzung
- Adoptionsrecht
Qualifikationen
Fachanwalt:
- Familienrecht
Zusatzqualifikationen:
- Mediator
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein
- Kölner Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht
- Kölner Aktionsbündnis gegen Männergewalt an Frauen
Beschreibung
Familienrecht
Das Familienrecht regelt im Wesentlichen die Fragen, die sich im Zusammenhang mit einer Trennung und Scheidung oder der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft stellen. Ich berate Sie in allen familienrechtlichen Bereichen. Dabei geht es vorrangig darum, langfristige und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu erreichen, um eine erneute Auseinandersetzung zu vermeiden und es den Ehegatten zu ermöglichen, auch über Trennung und Scheidung hinaus sachlich miteinander umzugehen.
Trennung /Scheidung
Ich informiere Sie ausführlich über sämtliche rechtliche Folgen einer Trennung, vertrete Sie in der Trennungszeit und im Scheidungsverfahren oder bei der Aufhebung einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft.
Unterhalt
Im Zusammenhang mit einer Trennung ist der Kindesunterhalt zu regeln, möglicherweise auch der Unterhalt für einen der Ehegatten. Ich fordere für Sie und/oder Ihre Kinder den Unterhalt ein oder wehre ungerechtfertigte Ansprüche ab.
Immer häufiger sind Kinder ihren Eltern gegenüber zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, wenn diese pflegebedürftig werden oder sich nicht mehr ohne fremde Hilfe finanzieren können; auch hier berate und vertrete ich Sie.
Sorge- und Umgangsrecht
Das Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder ist ein äußerst sensibler Rechtsbereich. Ich versuche, mit Ihnen und allen Beteiligten langfristige und stabile Lösungen zu finden und vertrete Sie vor Gericht. Sofern erforderlich, beziehe ich Jugendämter und Familienberatungsstellen mit ein.
Vermögensaufteilung, Zugewinn, Hausrat
Anlässlich einer Trennung oder Scheidung ist das erworbene Vermögen und der Hausrat zu verteilen; häufig stellt sich auch die Frage nach dem Verbleib gemeinsamen Vermögens, wie etwa ein gemeinsam erworbenes Familienwohnheim oder ein gemeinsames Sparkonto, und gemeinsamer Schulden. Die gemeinsam bewohnte Ehewohnung kann einem der Ehegatten zugewiesen werden.
Versorgungsausgleich
Im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens sind die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften auszugleichen. Ich gehe mit Ihnen die entsprechenden Formulare durch und überprüfe die Berechnung des Gerichts. Nach rechtskräftiger Scheidung prüfe ich zu gegebener Zeit, ob eine Abänderung des Versorgungsausgleichs zu Ihren Gunsten in Frage kommt.
Abstammung, Verwandtschaft, Namen
Auch in den anderen Bereichen, in denen das Familienrecht eine Rolle spielt, etwa im Zusammenhang mit der Abstammung, der Verwandtschaft oder des Namens, berate und vertrete ich Sie.
Ehevertrag, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
Zu Beginn oder während Ihrer Ehe erarbeite ich mit Ihnen einen Ehevertrag und berate Sie über wirtschaftlich sinnvolle Gestaltungsmöglichkeiten. Im Rahmen einer Trennung oder Scheidung arbeite ich mit Ihnen eine Vereinbarung über die rechtlichen Folgen aus. Auch für Partner einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft kann der Abschluss eines Vertrages sehr häufig unerwünschte Folgen bei der Trennung vermeiden.
Erbrecht
Das Erbrecht betrifft im Wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Vermögen eines Menschen nach seinem Tod.
Ich informiere Sie über geeignete Vorsorgemaßnahmen, wenn Sie ein Testament errichten oder einen Erbvertrag schließen möchten. Insbesondere Fragen im Zusammenhang mit früheren Ehen, dem Fortbestand eines Unternehmens und natürlich nicht zuletzt steuerliche Aspekte verdienen dabei eine besondere Berücksichtigung. Auch bei nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften können Vorsorgemaßnahmen erforderlich und ratsam sein. Ich berate Sie über die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten.
Nach einem Todesfall unterstütze ich davon betroffene Mandanten. Besonders wichtig ist hier, Auseinandersetzungen innerhalb eines Familienverbundes nicht eskalieren zu lassen und sachliche, vernünftige Lösungen zu finden. (Mediation)
Auch bei anderen Vorsorgemaßnahmen berate ich Sie, wie etwa bei der Erteilung einer Vorsorgevollmacht, einer Patienten- oder Betreuungsverfügung
Mediation
Konflikte lassen sich häufig mit Hilfe einer Mediation lösen - und zwar in der Regel dauerhafter und friedlicher als im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Anders als in einem gerichtlichen Verfahren wird innerhalb der Mediation weder geurteilt noch eine Lösung vorgegeben, wie das bei einem Schlichtungsverfahren geschieht. Die Mandanten erarbeiten eine einvernehmliche und vor allem eigenverant-wortliche Lösung.
Ich unterstütze Sie bei der Beilegung der Auseinandersetzung aus einer neutralen Position und helfe Ihnen, die eigentlichen Interessen und Bedürfnisse, die den Konflikt bestimmen, herauszufinden, zu benennen und mit denen der anderen Konfliktpartei ins Verhältnis zu setzen.
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