Rechtsanwalt Günther Koy
Mielke Koy Butenberg Rechtsanwälte
Flachsland 10
22083 Hamburg
(040) 64202686
(040) 64224712
www.mkb-recht.de
9.00-18.00 Uhr
9.00-18.00 Uhr
9.00-18.00 Uhr
9.00-18.00 Uhr
Flachsland 10
22083 Hamburg
(040) 64202686
(040) 64224712
www.mkb-recht.de
Öffnungszeiten:
9.00-18.00 Uhr9.00-18.00 Uhr
9.00-18.00 Uhr
9.00-18.00 Uhr
9.00-18.00 Uhr
Rechtsgebiete
- Pachtrecht
- Internetrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Mietrecht
- Wohnraummietrecht
- Gewerberaummietrecht
Mitgliedschaften
- GRUR
- DAV-ARGE-IT
- DAV-ARGE Mietrecht
Beschreibung
Anwalt im Hamburger Osten (Barmbek Winterhude Uhlenhorst Eilbek) mit den Schwerpunkten Mietrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, IT-Recht, Software, insbesondere bei Abmahnungen, Kündigungen, Mängeln
Die letzten Fachartikel auf anwalt24.de
- 29.01.2012Betrunken hinterm Steuer aber nicht betrunken gefahren - Die Feinheiten des § 316 StGBDie Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hinsichtlich des “Führens eine Fahrzeuges” im Sinne des § 316 StGB ist bekannt, eine Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr ist erst dann gegeben, wenn der Fahrer das Fahrzeug in Bewegung setzt:Der Tatbes mehr
- 07.12.2011U + C - Die Verwertung der letzten Drohung - Droht eine Klagewelle ?Vor einigen Tagen hatte ich bereits über die nette Weihnachtspost der meist für die P-Branche tätigen Rechtsanwälte Urmann + Collegen berichtet. In diesen netten Schreiben wurden jeweils 1286,60 € gefordert, bestehend aus 250,- € Schadenser mehr
- 04.12.2011Die fristlose Kündigung wegen PflichtverletzungDie fristlose Kündigung wegen Pflichtverletzung gemäß §§ 543 Abs 1 Satz 2, Abs 3 BGB, 569 BGB ist im Gegensatz zur Kündigung wegen Zahlungsverzug sowohl für den Mieter wie auch den Vermieter möglich. Allerdings ist eine unmittelbare fristlose Kündigu mehr
- 02.12.2011Die letzte Drohung von Urmann + CollegenIn einschlägigen Anwaltsforen wurde gestern von einer Briefflut der im Filesharing-Bereich einschlägig bekannten Kanzlei Urmann + Collegen berichtet. Die Kanzlei lässt offenbar allen angeblichen Tätern einer Urheberrechtsverletzung der peinlichen Art mehr
- 26.11.2011Die einvernehmliche Übernahme der Ehewohnung im ScheidungsverfahrenIm “normalen” Mietrecht ist das Ende eines Mietvertrages klar definiert: Der Mietvertrag wird durch die Parteien mittels Kündigung beendet. Sind mehrere Personen auf Mieterseite Vertragspartei, können diese nur durch Kündigung aller beteiligten Parte mehr
Weitere Artikel-Veröffentlichungen
- Legamedia 9/2001Seite 11-12
- Anwalt 12/2002 Seite 36-39
- Anwalt 4/2002 Seite 24-25
- Anwalt 7/2003

