Rechtsanwalt Walther Grundstein
Gutleutstraße 175
60327 Frankfurt am Main
069-520097
(069) 534293
http://www.grundstein-thieme.de
Öffnungszeiten:
9-13 und 14-17 Uhr9-13 und 14-17 Uhr
9-13 und 14-17 Uhr
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9-13 und 14-17 Uhr
Rechtsgebiete
- Individualarbeitsrecht
- Gaststättenrecht
- Arbeitsrecht
- Kollektives Arbeitsrecht
- Kündigungsschutzrecht
- Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsrecht
Qualifikationen
Fachanwalt:
- Arbeitsrecht
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
- Hessische Fachanwälte für Arbeitsrecht
- Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V.
- Forum Junge Anwaltschaft
Beschreibung
Das Arbeitsrecht und das Gastronomierecht (= Hotel- und Gaststättenrecht) sind meine beiden und die zwei Spezialgebiete unserer Anwalts- und Notariatskanzlei, die seit knapp fünfzig Jahren in Frankfurt am Main ansässig ist und aus vier Berufsträgern besteht. Unsere Schwerpunkte im Rahmen dieser Rechtsgebiete sind:
im Arbeitsrecht
- Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit dem Abschluß von Arbeits- und Aufhebungsverträgen unter Berücksichtigung steuer- und sozialrechtlicher Fragen
- Beratung und Vertretung in Kündigungsschutzangelegenheiten einschließlich Zustimmungsersetzungsverfahren und Verfahren vor dem Integrationsamt
- Beratung und Vertretung bei der arbeitsrechtlichen Umsetzung von Betriebsübergängen und Umstrukturierungen aller Art
- Beratung und Vertretung bei Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat, incl. Tätigwerden in betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstellen einschließlich Konzeption von Interessenausgleichen, Sozialplänen und sonstigen Betriebsvereinbarungen
- Beratung und Vertretung von Arbeitgeber(verbände)n bei Arbeitskämpfen und Tätigwerden in Tarifkommissionen
- Beratung und Vertretung in sonstigen arbeitsrechtlichen Fragen, sei es im Wege außergerichtlicher Betreuung oder im Rahmen eines Klage- oder Beschlußverfahrens
(Stichworte: Abmahnung, Altersteilzeit, Arbeitnehmerüberlassung, Befristung, Betriebliche Altersversorgung, Betriebsübergang, Elternzeit, Mutterschaftsurlaub, Outsourcing, Scheinselbständigkeit, Urlaub, Versetzung, Vertragsstrafe, Wettbewerbsverbot, Zeugnis)
im Hotel- und Gaststättenrecht
- Beratung und Vertretung bei der Existenzgründung und Betriebsnachfolge
(Stichworte: Rechtsformwahl, Übernahmevertrag, Abstandszahlungen, steuerliche Fragen) - Beratung und Vertretung gegenüber Behörden in konzessionsrechtlichen Fragen
(Stichworte: Erteilung, Widerruf oder Übertragung der Konzession, Abwehr von Auflagen) - Beratung und Vertretung gegenüber Brauereien, Getränkefachgroßhändlern und Automatenaufstellern
(Stichworte: Bierlieferungsvertrag, Darlehen, Minderbezug, Vertragsstrafe) - Beratung und Vertretung gegenüber Vermietern und Verpächtern
(Stichworte: EOP-Methode, Kündigung, Minderung, Nebenkosten, Sittenwidrigkeit, Widerruf, Renovierung) - Beratung und Vertretung gegenüber dem Endkunden
(Stichworte: No-Show-Rechnung, Zechprellerei, Beitreibung, Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Haftung) - Beratung und Vertretung in sonstigen branchenrelevanten Fragen
(Stichworte: Nichtraucherschutzgesetz, Gewerbekontrollen, Betriebsprüfung, Zuschätzung, Lebensmittelrecht, Melderecht, Schankerlaubnis- und Getränkesteuer, Straußwirtschaft, Preisangaben) - Beratung und Vertretung in gastronomiespezifischen arbeitsrechtlichen Fragen
(Stichworte: Arbeitszeitrecht, Tarifrecht)
Im Gastronomierecht berate und vertrete ich nahezu ausschließlich Gastwirte und Hoteliers. Im Arbeitsrecht betreue ich hingegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Die Größe des Unternehmens oder die Bedeutung des Arbeitnehmers im Betrieb spielen dabei für die Mandatsannahme keine Rolle. In meinem Mandantenkreis befinden sich deswegen Mitarbeiter unterer Hierarchieebenen genauso wie leitende Angestellte oder Geschäftsführer und Vorstände großer Gesellschaften, mittelständische Betriebe wie deutsche Zweige multinationaler Unternehmen sowie Gebietskörperschaften.
Weitere Einzelheiten zu unserer Kanzlei finden Sie auf unserer Homepage.
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