Rechtsanwalt Paul D. Reinsdorf, Attorney-at-Law
Reinsdorf, Paul
Feuerbachstraße 5
60325 Frankfurt am Main
(069) 725899
(069) 172319
http://www.reinsdorf.net
Feuerbachstraße 5
60325 Frankfurt am Main
(069) 725899
(069) 172319
http://www.reinsdorf.net
Rechtsgebiete
- Erbrecht
- Amerikanisches Recht (USA)
Qualifikationen
Zusatzqualifikationen:
- Attorney at Law (New York)
Weitere Sprachen:
- Englisch
Beschreibung
Die Kanzlei von Attorney-at-Law (Rechtsanwalt) Paul D. Reinsdorf ist zivilrechtlich ausgerichtet, wobei der Tätigkeitsschwerpunkt auf der Beratung im Erbrecht und US-amerikanischen Wirtschaftsrecht liegt.
Attorney Reinsdorf befasst sich vorwiegend mit dem Vertragsrecht der US-Regierung, der Beratung von Firmen bei der Gründung von Tochtergesellschaften in Amerika und dem internationalen Erbrecht. Außerdem umfasst seine Tätigkeit die Beratung deutscher Unternehmen, die Beschaffungs- und Arbeitsleistungen für die US-amerikanischen Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland erbringen. Darüber hinaus berät er Firmen und Privatpersonen, die den US-Absatzmarkt durch die Gründung von Tochtergesellschaften erschließen wollen.
Attorney Reinsdorf berät deutsche Mandanten hinsichtlich der Grundsätze des amerikanischen Erbrechts und der Nachlassabwicklung in den USA verstorbener Verwandter einschließlich der Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge und der Anfechtung von Testamenten.
Die Kanzlei liegt im zentralen Westend von Frankfurt am Main und ist innerhalb weniger Minuten von Flughafen und Bahnhof erreichbar. Sie ist mit modernen Kommunikationsmitteln ausgestattet; das Büropersonal ist zweisprachig.
Attorney Reinsdorf befasst sich vorwiegend mit dem Vertragsrecht der US-Regierung, der Beratung von Firmen bei der Gründung von Tochtergesellschaften in Amerika und dem internationalen Erbrecht. Außerdem umfasst seine Tätigkeit die Beratung deutscher Unternehmen, die Beschaffungs- und Arbeitsleistungen für die US-amerikanischen Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland erbringen. Darüber hinaus berät er Firmen und Privatpersonen, die den US-Absatzmarkt durch die Gründung von Tochtergesellschaften erschließen wollen.
Attorney Reinsdorf berät deutsche Mandanten hinsichtlich der Grundsätze des amerikanischen Erbrechts und der Nachlassabwicklung in den USA verstorbener Verwandter einschließlich der Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge und der Anfechtung von Testamenten.
Die Kanzlei liegt im zentralen Westend von Frankfurt am Main und ist innerhalb weniger Minuten von Flughafen und Bahnhof erreichbar. Sie ist mit modernen Kommunikationsmitteln ausgestattet; das Büropersonal ist zweisprachig.
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