Rechtsanwältin Monika Luchtenberg
Burgplatz 21-22
40213 Düsseldorf
(0211) 301 304 40 (Frau Dietzel)
(0211) 301 304 20
http://www.rechtsanwaeltin-luchtenberg.de
Rechtsgebiete
- Ehescheidung
- Unterhaltsrecht
- Vermögensauseinandersetzung
- Güterrecht
- Ehe- und Familienrecht
Qualifikationen
Fachanwalt:
- Familienrecht
Mitgliedschaften
- DeutscherAnwaltsVerein
- Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
- Arbeitsgemeinschaft Anwaltsmanagement im DAV
- Anwaltunion Fachanwälte
- AnwaltVerein Düsseldorf
Beschreibung
TRENNUNGS- UND SCHEIDUNGSMANAGEMENT
Ich bin Fachanwältin für Familienrecht, seit 1987 als Rechtsanwältin zugelassen und mit meiner Kanzlei in Düsseldorf ansässig. Ich berate und vertrete Mandanten aus dem Großraum Düsseldorf / Köln / Wuppertal einschließlich Neuss, Meerbusch, Grevenbroich, Dormagen, Mönchengladbach, Krefeld, Velbert, Ratingen, Erkrath, Mettmann, Haan, Hilden, Monheim, Langenfeld, Solingen, Leverkusen, Burscheid und Leichlingen.
Der Schwerpunkt meiner familienrechtlichen Tätigkeit liegt im außergerichtlichen Bereich und ist darauf gerichtet, zu einer umfassenden und möglichst außergerichtlichen Gesamtregelung aller im Zusammenhang mit Trennung und Ehescheidung stehenden regelungsbedürftigen Angelegenheiten zu gelangen. Dies sind in erster Linie der Unterhalt, der Umgang des nicht betreuenden Elternteiles mit gemeinsamen Kindern, die Wohnverhältnisse, Vermögensauseinandersetzung (Aufteilung von Immobilien, Konten, Depots sowie sonstigen Vermögenswerten), Zugewinnausgleich sowie Ansprüche außerhalb des Güterrechts.
Der Schwerpunkt meiner familienrechtlichen Tätigkeit liegt im außergerichtlichen Bereich und ist darauf gerichtet, zu einer umfassenden und möglichst außergerichtlichen Gesamtregelung aller im Zusammenhang mit Trennung und Ehescheidung stehenden regelungsbedürftigen Angelegenheiten zu gelangen. Dies sind in erster Linie der Unterhalt, der Umgang des nicht betreuenden Elternteiles mit gemeinsamen Kindern, die Wohnverhältnisse, Vermögensauseinandersetzung (Aufteilung von Immobilien, Konten, Depots sowie sonstigen Vermögenswerten), Zugewinnausgleich sowie Ansprüche außerhalb des Güterrechts.
Das von mir praktizierte und ständig optimierte Trennungs- und Scheidungsmanagement zielt darauf ab, die familienrechtlichen Interessen der von mir vertretenen Partei zu erkennen, systematisch zu analysieren und auf dieser Grundlage ein auf den konkreten Einzelfall zugeschnittenes Konzept für eine umfassende außergerichtliche Gesamtregelung aller im Zusammenhang mit Trennung und Ehescheidung stehenden regelungsbedürftigen Angelegenheiten zu entwickeln, das in Verhandlungen mit der Gegenseite umgesetzt wird und in eine notariell beurkundete Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung mündet.
Im Rahmen des Trennungs- und Scheidungsmanagements ziele ich darauf ab, bereits in einem sehr frühen Stadium meiner Tätigkeit Wege und Lösungen für ein auch wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis aufzuzeigen und auf dieser Grundlage im Zusammenwirken mit meinen Mandanten ein darauf maßgeschneidertes Lösungskonzept für eine umfassende außergerichtliche Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu erarbeiten.
Langjährige anwaltliche Erfahrung hat bestätigt, daß Parteien, die es schaffen, einen "Rosenkrieg" mit Hilfe kompetenter Anwälte zu vermeiden und bereits in einem sehr frühen Stadium der Trennung zu einer umfassenden Trennungs- und gegebenenfalls Scheidungsfolgenvereinbarung zu gelangen, sehr viel schneller wieder zu mehr Lebensqualität und -freude zurückfinden.
Demgegenüber läßt sich bei Parteien, die nervenzehrende langjährige streitige gerichtliche Auseinandersetzungen durch mehrere Instanzen führen, am Ende oft nicht einmal mehr feststellen, ob und daß wenigstens die obsiegende Partei als wirklicher Gewinner aus dem Verfahren hervorgeht, geschweige denn, daß das mehr Erreichte es wirklich wert war, dafür schlimmstenfalls eine jahrelange streitige Auseinandersetzung durch zwei Instanzen zu führen.
Es gibt bedauerlicherweise Konstellationen, in denen es nicht möglich ist, eine außergerichtliche Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu erreichen. In diesen Fällen sind Gerichtsverfahren unter Umständen nicht vermeidbar. Selbstverständlich übernehme ich in solchen Fällen auch die Prozeßvertretung meiner Mandanten sowohl in erster als auch in zweiter Instanz bei dem zuständigen Oberlandesgericht.
Für Mandanten aus dem Postleitzahlenbereich 40, 42 und 51 - Raum Leichlingen, Langenfeld, Leverkusen, Burscheid, Monheim, Hilden, Mettmann -, die Beratung durch einen kompetenten Rechtsanwalt - Fachanwalt für Familienrecht - suchen, biete ich Besprechungstermine auch in den Kanzleiräumen meiner Zweigstelle in 42799 Leichlingen an.
Besprechungstermine in Leichlingen können über mein Sekretariat in meiner Kanzlei in Düsseldorf oder über 02175/ 88 49 917 sowie auch über e-mail vereinbart werden. Sofern Sie einen Besprechungstermin in den Räumen der Zweigstelle meiner Kanzlei wahrnehmen möchten, weisen Sie darauf bei der Terminsabsprache bitte ausdrücklich hin.
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