Rechtsanwalt Marcus Richter, LL.M. ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner der Kanzlei Baiker & Richter Rechtsanwälte, PartG. Die Kanzlei ist bundesweit auf das Verwaltungsrecht spezialisiert und berät sowie vertritt Privatpersonen, Unternehmen, Handwerksbetriebe und Behörden außergerichtlich wie gerichtlich.
Zu den besonderen Tätigkeitsschwerpunkten zählen das Beamtenrecht, das Handwerksrecht einschließlich der Altgesellenregelung, das Wasserrecht, das Subventionsrecht sowie ausgewählte weitere Bereiche des besonderen Verwaltungsrechts. Im Beamtenrecht begleitet Rechtsanwalt Richter insbesondere Konkurrentenstreitverfahren, Fragen der Dienstfähigkeit, dienstliche Beurteilungen, Beförderungsverfahren und weitere beamtenrechtliche Streitigkeiten.
Im Handwerksrecht berät und vertritt die Kanzlei unter anderem bei Eintragungen in die Handwerksrolle, Ausnahmebewilligungen, Verfahren zur Altgesellenregelung, behördlichen Beanstandungen, Bußgeldbescheiden sowie Abmahnungen mit handwerks- oder wettbewerbsrechtlichem Bezug. Weitere Tätigkeitsfelder sind insbesondere wasserrechtliche Genehmigungs- und Anordnungsverfahren, die Bewilligung, der Widerruf und die Rückforderung von Subventionen, Prüfungsanfechtungen, Fragen der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, Einbürgerungsverfahren sowie weitere verwaltungsrechtliche Verfahren.
Baiker & Richter Rechtsanwälte, PartG versteht sich als Fachkanzlei für anspruchsvolle verwaltungsrechtliche Fragestellungen. Die anwaltliche Tätigkeit ist geprägt durch sorgfältige rechtliche Prüfung, fachliche Spezialisierung und eine klare, interessengerechte Vertretung der Mandantschaft.
Darüber hinaus berät die Kanzlei in ausgewählten steuerrechtlichen Fragen sowie internationale Unternehmen, die in Deutschland eine Gesellschaft gründen oder aufenthaltsrechtliche Detailfragen klären möchten.