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Urlaub - Urlaubserteilung durch Freistellung

 Normen 

§ 1 BUrlG

 Information 

Der kündigende Arbeitgeber kann dem gekündigten Arbeitnehmer Urlaub unter der Bedingung erteilen, dass die ausgesprochene Kündigung unwirksam ist. In der Praxis hat diese Frage für den Fall Bedeutung, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis außerordentlich kündigt und hilfsweise die ordentliche Kündigung erklärt und den Arbeitnehmer unter Anrechnung etwaiger Urlaubsansprüche vorsorglich freistellt.

Voraussetzung ist aber die endgültige Befreiung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht. Die unter dem Vorbehalt des Widerrufs stehende Befreiung erfüllt daher den Urlaubsanspruch nicht.

Der "Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer Urlaub vorsorglich für den Fall gewähren, dass eine von ihm erklärte ordentliche oder außerordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht auflöst". Voraussetzung ist nach dem BAG aber, dass "der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Urlaubsvergütung vor Antritt des Urlaubs zahlt oder vorbehaltlos zusagt" (BAG 19.01.2016 - 2 AZR 449/15).

Auswirkungen einer Kündigungsschutzklage:

"Ist der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses ungewiss, weil der Arbeitnehmer gegen die fristlose Kündigung Kündigungsschutzklage erhoben hat, steht dies der Erfüllung des Urlaubsanspruchs nicht entgegen. Maßgeblich ist nicht, ob der Arbeitnehmer das Bestehen seiner Arbeitspflicht kennt, sondern dass er die Gewissheit hat, während eines bestimmten Zeitraums nicht zur Arbeit herangezogen zu werden, und sich deshalb nicht zur Erbringung einer Arbeitsleistung bereithalten muss" (BAG 25.08.2020 - 9 AZR 612/19).

Den Urlaub störende Ereignisse:

"Den Urlaub störende Ereignisse fallen grundsätzlich in die Risikosphäre des Arbeitnehmers. Dies gilt auch dann, wenn die Möglichkeit selbstbestimmter Nutzung der Freizeit während des Urlaubs durch sozialversicherungsrechtliche Handlungsobliegenheiten eingeschränkt wird, die für den Bezug von Arbeitslosengeld erforderlich sind" (BAG 25.08.2020 - 9 AZR 612/19).

 Siehe auch 

Urlaub

Urlaub - Abgeltung

Urlaub - Elternzeit und Mutterschutz

Powietzka: Bundesurlaubsgesetz. Kommentar; 3. Auflage 2022