Rechtsfachwirt
RechtsfwPrüfV
Weiterbildungsberuf.
Mit dem Geprüften Rechtsfachwirt/der Geprüften Rechtsfachwirtin ist ein Berufsbild geschaffen worden, das auf die Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten aufbaut.
Das Aufgabenfeld des neuen Berufes ist die Verwaltung, Organisation und Leitung eines Rechtsanwaltsbüros. Insbesondere sollen nach dem Berufsbild von einem Rechtsfachwirt/einer Rechtsfachwirtin wahrgenommen werden:
Die Organisation des Büroablaufs und die Überwachung der Kommunikationssysteme.
Die Bearbeitung betriebswirtschaftlicher Problemanalysen und die Leitung des Rechnungswesens.
Der eigenverantwortliche Personaleinsatz sowie die Personalführung, die Berufsausbildung und der dienstleistungsorientierte Umgang mit Mandanten und Dritten.
Die Betreuung des gesamten Kostenwesens der Kanzlei und die Vorbereitung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen.
Die eigenverantwortliche Bearbeitung sämtlicher Vollstreckungsangelegenheiten.
Voraussetzungen der Prüfungszulassung sind:
Der Abschluss als Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r, Notarfachangestellte/r oder Patentanwaltsfachangestellte/r und eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder
eine mindestens sechsjährige Berufstätigkeit.
Die Prüfung erstreckt sich auf die Fächer
Büroorganisation und Verwaltung
Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung
Mandatsbetreuung im Kosten-, Gebühren- und Prozessrecht
Mandatsbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht
und gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.