Rechtswörterbuch

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CCBE

 Normen 

RAEUBR

§ 29 BORA

 Information 

Commission de Conseil des Barreaux européens (Rat der Anwaltschaften der Europäischen Union).

Der CCBE ist die offizielle Vertretung der in der Europäischen Union und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft tätigen Anwaltschaft.

Der CCBE besteht derzeit aus 31 Delegationen, die von den rechtsberufsständischen Vereinigungen der jeweiligen Länder gesandt werden. 27 kommen dabei aus den einzelnen Mitgliedsländern der Europäischen Union, drei aus den Mitgliedsländern der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sowie eine Delegation aus der Schweiz.

Der CCBE verbindet die rechtsberufsständischen Vereinigungen der jeweiligen Mitgliedsländer. Daneben vertritt er die Interessen der Mitglieder vor den EU-Institutionen. Es findet eine jährliche Vollversammlung statt, die jeweils im Herkunftsland des jeweiligen CCBE-Präsidenten abgehalten wird.

Ziele der CCBE sind u.a.:

  • Die Koordination der Ansichten, politischen Bestrebungen und Aktivitäten der rechtsberufsständischen Vereinigungen der jeweiligen Mitgliedsländer.

  • Die Bildung eines Forums, in dem die Mitglieder der rechtsberufsständischen Vereinigungen sich gegenseitig beraten bzw. zusammenarbeiten können.

Der CCBE ist eines der Gründungsmitglieder des European Law Institutes.

Der CCBE hat Standesregeln aufgestellt (CCBE-Regeln).

 Siehe auch 

Barrister

CCBE-Regeln

Europäischer Rechtsanwalt

Master of Laws (LL.M.)

Rechtsanwalt

http://www.ccbe.org