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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

 Normen 

Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG)

BImA-ErrichtG

 Information 

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

Hinweis:

Auf die Bundesanstalt sind die vormaligen Aufgaben der Bundesvermögensämter, der Bundesforstämter und der Bundesvermögensabteilungen der Oberfinanzdirektionen übergegangen.

Sitz der Bundesanstalt ist Bonn. Daneben sind Außenstellen eingerichtet. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG).

Aufgaben der BIMA sind die einheitliche Verwaltung des Liegenschaftsvermögens des Bundes nach kaufmännischen Grundsätzen, die Beschaffung von Bundesliegenschaften sowie die wirtschaftliche Veräußerung nicht betriebsnotwendigen Vermögens.

Zum 01.01.2023 wurde die Zuständigkeit für den zivilen Bundesbau als originäre Aufgabe auf die BImA übertragen, mit Ausnahme jener Bauten, die in der Zuständigkeit des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) verbleiben. Um die wachsenden Aufgaben des Bundes im zivilen Bundesbau besser bewältigen zu können, soll die BImA diese mit mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung wahrnehmen. Hierzu wurde die ministerielle Steuerung der BImA auf die Rechtsaufsicht beschränkt und der Verwaltungsrat der BImA als Beschlussorgan mit neuen Aufgaben und Entscheidungsbefugnissen ausgestattet und damit aufgewertet.

 Siehe auch 

Anstalt des öffentlichen Rechts

Immobilienwertermittlung

http://www.bundesimmobilien.de (Internetauftritt der Bundesanstalt)