§ 74 WG LSA
Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA).
Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA).
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Abschnitt 1 – Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz → Unterabschnitt 2 – Wasserschutzgebiete
§ 74 WG LSA – Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten
(zu § 52 WHG)
Abweichend von § 52 Abs. 1 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes kann das für die Wasserwirtschaft zuständige Ministerium durch Verordnung auch Schutzbestimmungen für alle oder mehrere Wasserschutzgebiete treffen.