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§ 74 WG LSA
Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA). 
Landesrecht Sachsen-Anhalt

Abschnitt 1 – Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz → Unterabschnitt 2 – Wasserschutzgebiete

Titel: Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA). 
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: WG LSA
Gliederungs-Nr.: 753.31
Normtyp: Gesetz

§ 74 WG LSA – Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten
(zu § 52 WHG)

Abweichend von § 52 Abs. 1 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes kann das für die Wasserwirtschaft zuständige Ministerium durch Verordnung auch Schutzbestimmungen für alle oder mehrere Wasserschutzgebiete treffen.