§ 2 VerfVerInkG
Gesetz über die Verabschiedung und das In-Kraft-Treten der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern
Gesetz über die Verabschiedung und das In-Kraft-Treten der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
§ 2 VerfVerInkG
Die vom Landtag verabschiedete Verfassung wird bei der nächsten landesweiten Wahl in Mecklenburg-Vorpommern einem Volksentscheid unterworfen.