§ 5 VerfVerInkG
Gesetz über die Verabschiedung und das In-Kraft-Treten der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern
Gesetz über die Verabschiedung und das In-Kraft-Treten der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
§ 5 VerfVerInkG
Das Vorläufige Statut für das Land Mecklenburg-Vorpommern tritt mit Verkündung dieses Gesetzes außer Kraft.