§ 8 VerfGHGO
Geschäftsordnung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Geschäftsordnung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Landesrecht Thüringen
Erster Teil – Organisation und Verwaltung des Verfassungsgerichtshofs
§ 8 VerfGHGO – Wissenschaftliche Mitarbeiter
Der Verfassungsgerichtshof wird durch wissenschaftliche Mitarbeiter unterstützt. Art und Umfang ihres Einsatzes bestimmt der Präsident in Absprache mit dem Berichterstatter.