Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 6 VerfGHG
Gesetz über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHG)
Landesrecht Saarland

I. Teil – Sitz, Zusammensetzung und Zuständigkeit

Titel: Gesetz über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHG)
Normgeber: Saarland
Amtliche Abkürzung: VerfGHG
Gliederungs-Nr.: 1103-1
Normtyp: Gesetz

§ 6 VerfGHG – Geschäftsordnung

Im Rahmen der Vorschriften dieses Gesetzes ist das Verfahren durch eine vom Verfassungsgerichtshof zu beschließende und im Amtsblatt zu veröffentlichende Geschäftsordnung zu regeln.