Art. 35a Verf
Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt
Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt
Landesrecht Sachsen-Anhalt
2. Hauptteil – Bürger und Staat → Dritter Abschnitt – Staatsziele
Art. 35a Verf – Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse
Das Land und die Kommunen fördern gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land.