§ 22 UrhWahrnG
Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (Urheberrechtswahrnehmungsgesetz)
Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (Urheberrechtswahrnehmungsgesetz)
Bundesrecht
Vierter Abschnitt – Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 22 UrhWahrnG
(weggefallen)