§ 8 UntAG
Gesetz über die Untersuchungsausschüsse des Abgeordnetenhauses von Berlin (Untersuchungsausschussgesetz - UntAG)
Gesetz über die Untersuchungsausschüsse des Abgeordnetenhauses von Berlin (Untersuchungsausschussgesetz - UntAG)
Landesrecht Berlin
§ 8 UntAG – Beratungssitzungen
Die Beratungssitzungen des Untersuchungsausschusses sind nicht öffentlich.