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§ 4 UkV
Verordnung über die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Unabkömmlichstellung (Unabkömmlichstellungsverordnung - UkV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Unabkömmlichstellung (Unabkömmlichstellungsverordnung - UkV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: UkV
Gliederungs-Nr.: 50-1-12
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 4 UkV

(weggefallen)