§ 117 ThürHG
Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG)
Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG)
Landesrecht Thüringen
Siebter Teil – Duale Hochschule → Zweiter Abschnitt – Organisation
§ 117 ThürHG – Gremien der dezentralen Ebene
Unterhalb der zentralen Ebene werden an der Dualen Hochschule folgende Gremien gebildet:
- 1.
Koordinierungskommissionen,
- 2.
Studienkommissionen und
- 3.
Kooperationsausschüsse.
Im Übrigen regelt die Grundordnung die Selbstverwaltungsstruktur unterhalb der zentralen Ebene nach den §§ 118 bis 120.