Anlage 9 StrlSchG
Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)
Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)
Bundesrecht
Anhangteil
Anlage 9 StrlSchG – Radiologisch relevante mineralische Primärrohstoffe für die Herstellung von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen
(zu § 134 Absatz 1)
- 1.
Saure magmatische Gesteine sowie daraus entstandene metamorphe und sedimentäre Gesteine,
- 2.
Sedimentgestein mit hohem organischem Anteil wie Öl-, Kupfer- und Alaunschiefer,
- 3.
Travertin.