§ 3 StörfG
Niedersächsisches Störfallgesetz
Niedersächsisches Störfallgesetz
Landesrecht Niedersachsen
§ 3 StörfG – Betreiberpflichten
§ 1 Abs. 1, die §§ 3 bis 12 und 19 Abs. 1, 2 und 6 12. BImSchV über die allgemeine Pflicht des Betreibers zu störfallverhindernden Vorkehrungen und über besondere Handlungs-, Mitteilungs-, Informations- und Überprüfungspflichten des Betreibers gelten entsprechend.