§ 1 StGHG
Gesetz über den Staatsgerichtshof
Gesetz über den Staatsgerichtshof
Landesrecht Bremen
Teil 1 – Verfassung und Zuständigkeit des Staatsgerichtshofs
§ 1 StGHG
Der Staatsgerichtshof ist ein gegenüber den anderen Verfassungsorganen der Freien Hansestadt Bremen selbstständiger und unabhängiger Gerichtshof.