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§ 3 SonntagsVerkVO
Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen
Bundesrecht
Titel: Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: SonntagsVerkVO
Gliederungs-Nr.: 8050-20-2
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 3 SonntagsVerkVO

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1958 in Kraft.