Art. 1 SächsSÜGArtG
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes
Landesrecht Sachsen
Art. 1 SächsSÜGArtG – Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen
(Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SächsSÜG)
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetztes