§ 25 PolG
Polizeigesetz (PolG)
Polizeigesetz (PolG)
Landesrecht Baden-Württemberg
ZWEITER ABSCHNITT – Maßnahmen der Polizei → ZWEITER UNTERABSCHNITT – Polizeiverordnungen
§ 25 PolG – Außerkrafttreten
(1) Polizeiverordnungen treten spätestens 20 Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.
(2) Diese Bestimmung gilt nicht für Polizeiverordnungen der obersten Landespolizeibehörden.