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Anlage 1 ÖffOrdnOG
Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung
Landesrecht Bremen

Anhangteil

Titel: Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung
Normgeber: Bremen
Redaktionelle Abkürzung: ÖffOrdnOG,HB
Gliederungs-Nr.: 2183-a-2
Normtyp: Gesetz

Anlage 1 ÖffOrdnOG – Leinenzwang im Park links der Weser (zu § 6 Absatz 3 Satz 1)