Vierter Teil – Zulagen, Prämien, Vergütungen und Zuschläge
Titel: Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG)
Normgeber: Niedersachsen
Amtliche Abkürzung: NBesG
Gliederungs-Nr.: 20441
Normtyp: Gesetz
§ 38 NBesG – Allgemeine Stellenzulage
1Die in Anlage 9 genannten Beamtinnen und Beamten erhalten eine allgemeine Stellenzulage. 2Die Höhe der allgemeinen Stellenzulage ist in Anlage 10 geregelt.