Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 1 NBesG
Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG)
Landesrecht Niedersachsen

Erster Teil – Allgemeine Vorschriften

Titel: Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG)
Normgeber: Niedersachsen
Amtliche Abkürzung: NBesG
Gliederungs-Nr.: 20441
Normtyp: Gesetz

§ 1 NBesG – Geltungsbereich

Dieses Gesetz regelt die Besoldung der Beamtinnen und Beamten

  1. 1.

    des Landes Niedersachsen,

  2. 2.

    der Kommunen des Landes Niedersachsen,

  3. 3.

    der sonstigen der Aufsicht des Landes Niedersachsen unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie

der Richterinnen und Richter des Landes Niedersachsen; ausgenommen sind die Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter.